D&O-Versicherung — persönliche Haftung der Geschäftsführung absichern.
Die D&O schützt das Privatvermögen der handelnden Organe — Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat — und greift dort, wo der eigene Arbeitgeber gegen die Führungskraft vorgeht, was der häufigste Schadenfall ist.
Was diese Versicherung abdeckt
- Abwehrkosten bei geltend gemachten Ansprüchen — Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Prozesskosten, auch wenn der Anspruch unberechtigt ist. In der Praxis der wirtschaftlich größte Nutzen, weil schon die Abwehr sechs- und siebenstellige Beträge erreichen kann.
- Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen wegen schuldhafter Pflichtverletzung eines Organs — §§ 43 GmbHG, 93 AktG und vergleichbare Haftungsnormen. Gedeckt sind Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden.
- Innenverhältnis-Deckung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen das Organ — der häufigste Auslöser im deutschen D&O-Markt. Ohne ausdrücklichen Einschluss des Innenverhältnisses ist eine D&O für die meisten Konstellationen weitgehend nutzlos.
- Außenverhältnis: Ansprüche Dritter — Gläubiger, Kunden, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Insolvenzverwalter — gegen das Organ persönlich, insbesondere bei fehlerhaften Jahresabschlüssen, Compliance-Verstößen oder verspäteter Insolvenzantragstellung.
- Nachhaftung (Run-off) für Pflichtverletzungen aus der aktiven Amtszeit, die erst nach dem Ausscheiden oder nach einem Firmenverkauf geltend gemacht werden — Kernbaustein beim Geschäftsführer-Wechsel und im Rahmen einer M&A-Transaktion. Nicht gedeckt ist in jedem Tarif vorsätzliches Handeln, ebenso wenig wissentliche Pflichtverletzungen.
Wann Sie sie brauchen
Sie führen eine GmbH als Geschäftsführer — angestellt oder als Gesellschafter-Geschäftsführer.
Mit der Bestellung zum Geschäftsführer haften Sie der Gesellschaft gegenüber für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes — persönlich und der Höhe nach unbegrenzt. Schon ein fehlerhafter Jahresabschluss, eine nicht rechtzeitig gestellte Insolvenzantragstellung oder ein Verstoß gegen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten kann zu Forderungen führen, die das Privatvermögen übersteigen. Die D&O trennt die unternehmerische Verantwortung von der privaten Existenz.
Sie sind Vorstand einer AG oder Aufsichtsrat in einem Kontrollgremium.
§ 93 AktG und § 116 AktG statuieren eine scharfe Organhaftung, die Rechtsprechung hat sie in den vergangenen Jahren weiter verschärft — von der Business-Judgement-Rule über Compliance-Pflichten bis zu Aufsichtsversäumnissen. Für Vorstände gilt seit der VorstAG-Reform ein gesetzlicher Pflicht-Selbstbehalt. Wir sortieren Deckungssumme, Selbstbehaltsregelung und das Verhältnis zwischen Unternehmens-D&O und persönlicher Ergänzungspolice, damit Sie nicht im Ernstfall zwischen zwei Verträgen hängen.
Sie gründen oder führen ein finanziertes Start-up mit externen Investoren.
Investoren erwarten eine D&O spätestens ab der ersten institutionellen Finanzierungsrunde — häufig ist sie Bestandteil der Beteiligungsverträge. Gleichzeitig sind Start-up-Geschäftsführungen besonders exponiert: schnelles Wachstum, hohe Burn-Rate, Liquiditätsengpässe und die Nähe zur Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Wir gestalten die Police so, dass sie zu den Anforderungen der Investoren passt und in der Übergangsphase zwischen den Gründerjahren und dem etablierten Betrieb nicht mit Deckungslücken kippt.
So gehen wir vor
- 01
Bedarfsanalyse
Wir klären Rechtsform, Unternehmensgröße, Umsatz, Branche und die für die Haftung relevanten Risikofelder — Compliance-Themen, internationale Tätigkeit, M&A-Vorhaben, Abhängigkeit von wenigen Großkunden, Produkt- und Technologiethemen. Daraus ergeben sich die notwendige Deckungssumme, der Kreis der versicherten Personen und die Frage, ob Zusatzbausteine wie Strafrechtsschutz, persönliche Ergänzungspolicen oder Kapitalanlage-Klauseln sinnvoll sind.
- 02
Marktvergleich
Wir vergleichen nicht nur Prämien, sondern die für die D&O entscheidenden Bedingungswerke — Deckungssumme, Abgrenzung zwischen Claims-Made und Loss-Occurrence-Prinzip, Rückwärtsdeckung für Altfälle, Nachhaftungszeit, Vorsorgezeit für neu bestellte Organe, Selbstbehaltsregelung sowie die Reichweite des Innenverhältnisses. Parallel prüfen wir die Haftungsklauseln in Ihren Anstellungsverträgen, weil diese die D&O inhaltlich tragen müssen.
- 03
Betreuung
Im Schadenfall melden Sie den Vorgang sofort — die meisten Tarife verlangen eine unverzügliche Anzeige, spätere Meldungen können zum Deckungsverlust führen. Wir koordinieren mit dem Versicherer und Ihren Anwälten und dokumentieren den Sachverhalt. Bei Wechsel in der Geschäftsführung, bei Firmenverkauf oder bei wesentlichen Risikoänderungen passen wir den Vertrag an und prüfen, ob eine Nachhaftungsvereinbarung oder eine Run-off-Police erforderlich ist.
Häufige Fragen
Welche Absicherung braucht Ihr Betrieb?
Unverbindlich anfragen — wir melden uns am nächsten Werktag.
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