Privathaftpflicht — die wichtigste Versicherung überhaupt.
Wer einen anderen Menschen schädigt, haftet nach § 823 BGB mit seinem gesamten Vermögen, unbegrenzt und ein Leben lang — Personenschäden gehen schnell in die Millionen, und die Privathaftpflicht ist der Schutz, der diese Existenz absichert.
Was diese Versicherung abdeckt
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Privatleben Dritten zufügen — vom Rempler auf dem Rad bis zum Rohrbruch im Treppenhaus.
- Deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) sind gesetzlich nicht haftbar — gute Tarife zahlen trotzdem, damit der geschädigte Nachbar nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
- Gefälligkeitsschäden beim Helfen unter Freunden oder Nachbarn sind je nach Tarif eingeschlossen — ohne diese Klausel bleiben Sie auf Schäden beim Umzugshelfer-Einsatz selbst sitzen.
- Mietsachschäden an Wänden, Böden und fest installierten Bestandteilen der Mietwohnung sowie Schlüsselverlust mit Schließanlagenwechsel — bei Mehrparteienhäusern schnell ein fünfstelliger Schaden.
- Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher weder zahlt noch zahlen kann — Ihr eigener Versicherer tritt dann an dessen Stelle.
Wann Sie sie brauchen
Sie ziehen erstmals in einen eigenen Haushalt.
Bis zum Ende der Erstausbildung sind Sie in der Regel über die Eltern mitversichert — mit dem ersten eigenen Job, dem Master ohne direkten Bachelor-Anschluss oder spätestens mit der ersten eigenen Wohnung endet diese Mitversicherung. Jetzt brauchen Sie einen eigenen Vertrag, bevor der erste Schaden kommt und niemand mehr zuständig ist.
Sie haben Kinder.
Kinder sind die häufigste Schadenursache in der Privathaftpflicht — vom eingeworfenen Fenster bis zum zerkratzten Auto. Kleine Kinder sind deliktunfähig und damit gesetzlich nicht haftbar, der Nachbar sieht das erfahrungsgemäß anders. Wir achten darauf, dass deliktunfähige Kinder eingeschlossen sind und dass Schlüsselverlust mit ausreichender Summe gedeckt ist.
Sie ziehen mit dem Partner zusammen oder in eine WG.
Wer mit wem in einem Vertrag mitversichert ist, hängt am Familienstand und am Tarif — verheiratete oder eingetragene Paare laufen in einem Vertrag, unverheiratete Paare oft auch, Mitbewohner in einer WG dagegen meistens nicht. Wir sortieren mit Ihnen, wer welche Police braucht, damit am Ende nicht beide doppelt zahlen oder einer schutzlos dasteht.
So gehen wir vor
- 01
Bedarfsanalyse
Wir schauen uns Ihre Haushaltsgröße, Ihre Familiensituation und besondere Risiken an — Hundehalter brauchen eine separate Tierhalterhaftpflicht, ehrenamtliche Tätigkeiten und gewerbliche Nebentätigkeiten müssen gesondert geregelt werden, sonst greift der Vertrag im Ernstfall nicht.
- 02
Marktvergleich
Wir vergleichen Bedingungen zu Deckungssumme, Schlüsselverlust, deliktunfähigen Kindern, Gefälligkeitsschäden und Forderungsausfalldeckung — nicht nur den Jahresbeitrag. Als Deckungssumme sind heute mindestens zehn Millionen Euro Standard, zwanzig bis fünfzig Millionen empfohlen, weil Personenschäden mit lebenslangen Renten- und Behandlungskosten diese Summen erreichen können.
- 03
Betreuung
Wir passen den Vertrag an Lebensereignisse an — Familiengründung, Hundekauf, Auszug der Kinder oder Umzug ins Ausland verändern den Bedarf. Im Schadenfall begleiten wir die Meldung und klären mit dem Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten berechtigt ist und was abgewehrt werden kann.
Häufige Fragen
Welche Versicherung passt zu Ihnen?
Unverbindlich anfragen — wir melden uns am nächsten Werktag.
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