Unfall- und Pflegeschutz — Absicherung für den Ernstfall.
Zwei Ernstfälle, die die Berufsunfähigkeit nicht abdeckt: die Unfallversicherung zahlt eine Kapitalsumme bei dauerhafter Invalidität durch Unfall, die Pflegezusatzversicherung eine laufende Leistung bei Pflegebedürftigkeit.
Was diese Versicherung abdeckt
- Unfall: Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalsumme nach dauerhafter körperlicher Einschränkung durch einen Unfall — Höhe der Leistung richtet sich nach der Gliedertaxe und dem vereinbarten Invaliditätsgrad.
- Unfall: Progression von 225, 350 oder 500 Prozent — ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigt die Leistung überproportional, damit schwere Fälle mit hohem Pflege- und Umbaubedarf deutlich mehr Kapital auslösen.
- Unfall: Zusatzbausteine wie Unfallrente ab einem definierten Invaliditätsgrad, Todesfallsumme, Bergungskosten, kosmetische Operationen und Reha-Pauschale — gerade die Unfallrente wird in der Bedarfsanalyse häufig unterschätzt.
- Pflege: Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegegrad 1 bis 5 — die Höhe der monatlichen Leistung steigt mit dem Pflegegrad und wird unabhängig von der Ursache gezahlt, ob Unfall, Krankheit oder altersbedingter Abbau.
- Pflege: Lebenslange Zahlung im Leistungsfall und Dynamisierung gegen Inflation — entscheidend, weil Pflegebedürftigkeit statistisch im hohen Alter über viele Jahre laufen kann.
Wann Sie sie brauchen
Sie haben Kinder im Kita- oder Schulalter.
Kinder haben statistisch die höchste Unfallquote — Haushalt, Spielplatz, Schulweg und Sport summieren sich. Eine BU greift erst ab Ausbildungsbeginn und deckt Krankheit voraus; die Unfallversicherung ist der realistische Schutz für Kinder, weil sie auch Freizeitunfälle und die finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität abfedert. Wir achten auf eine ausreichende Grundsumme, sinnvolle Progression und die Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen beim Baden oder Radfahren.
Sie sind sportlich aktiv oder körperlich gefordert im Alltag.
Rad, Ski, Reiten, Klettern, Kampfsport oder körperlich schwere Arbeit erhöhen das Unfallrisiko spürbar — genau die Fälle, in denen eine einmalige Kapitalsumme nach bleibender Einschränkung neben einer BU zusätzlichen Spielraum schafft, etwa für einen Umbau oder eine berufliche Neuorientierung. Wir prüfen mit Ihnen, ob bestimmte Risikosportarten eingeschlossen sind und welche Invaliditätsgrundsumme zu Ihrem Einkommen und Ihren Verpflichtungen passt.
Sie sind Anfang 60 und wollen die Pflegevorsorge regeln.
Die gesetzliche Pflegeleistung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten — der Rest fällt als Eigenanteil an. Jetzt ist der richtige Moment, den Pflegezusatz abzuschließen, solange die Gesundheitsprüfung noch gut durchläuft und der Beitrag vertretbar bleibt. Wir rechnen mit Ihnen den erwarteten Eigenanteil in Ihrer Region durch und leiten daraus ein realistisches Pflegetagegeld nach Pflegegrad ab.
So gehen wir vor
- 01
Bedarfsanalyse
Wir schauen uns Ihre Familiensituation, Kinder, Beruf, Freizeitrisiken und bereits bestehende Absicherungen wie BU oder PKV an — daraus leiten wir ab, welche der beiden Sparten in Ihrer Lage sinnvoll ist und wie hoch Grundsumme, Progression und Pflegetagegeld angesetzt werden sollten.
- 02
Marktvergleich
Wir vergleichen Bedingungen, nicht nur Beiträge: Qualität der Gliedertaxe (also die konkreten Prozentsätze pro Körperteil), Progressionsstaffel, Einschluss von Eigenbewegungen und Bewusstseinsstörungen, Unfallrente ab welchem Invaliditätsgrad, Pflegetagegeld-Staffelung nach Pflegegrad und die Höhe der Gesundheitsfragen — bei Vorerkrankungen arbeiten wir mit anonymen Voranfragen.
- 03
Betreuung
Bei Kindern passen wir Grundsumme und Bausteine mit wachsender Schul- und Ausbildungssituation an; im Pflegevertrag prüfen wir regelmäßig die Dynamisierung gegen Inflation. Im Leistungsfall begleiten wir Unfall-Meldung und ärztliche Einstufung oder die Pflegegrad-Einstufung durch den Medizinischen Dienst — das ist der Moment, in dem zwischen Ihnen und dem Versicherer jemand stehen muss.
Häufige Fragen
Welche Versicherung passt zu Ihnen?
Unverbindlich anfragen — wir melden uns am nächsten Werktag.
Kostenlose Beratung anfragenKein Wechsel-Zwang · Keine versteckten Folgekosten · Persönlicher Rückruf
